Nach der Kostenartenrechnung (Teil1) und der Kostenstellenrechnung (Teil2) soll nun die Kostenträgerrechnung betrachtet werden. Sie stellt den letzten Hauptpunkt der Kosten- und Leistungsrechnung dar.

Was ist die Kostenträgerrechnung?

Die Kostenträgerrechnung beschäftigt sich mit der Frage wofür die erfassten Kosten angefallen sind. Wie auch bei den vorherigen Teilen kann die Kostenträgerrechnung auch weiter aufgeteilt werden. Hier wird unterschieden in die Kostenträgerzeitrechnung und in die Kostenträgerstückrechnung. Wir gehen in diesem Blogbeitrag nur vertieft auf die Kostenträgerstückrechnung ein, die sich mit der zentralen Frage beschäftigt, welche Kosten in welcher Höhe für ein bestimmtes Produkt pro Stück anfallen. Für die Berechnung dieser Stückkosten in der Kostenträgerrechnung gibt es zwei mögliche Verfahren:

Kostenträgerrechnung in der Hotellerie und Gastronomie

Bei letzterer werden lediglich die gesamten Kosten einer Periode, durch die gesamten verkauften Leistungen in einer Periode geteilt. Für Gastronomien, die mehrere verschiedenen Leistungen (Produkte) anbieten ist diese Methode eher nicht geeignet. Wird allerdings in einem Glühweinstand nur Glühwein verkauft, lässt sich diese Methode durchaus anwenden.

Im Regelfall wird in der Hotellerie und Gastronomie die erste Variante benutzt. Dabei werden zu den Einzelkosten, die man zu einem Produkt zuordnen kann (meistens nur Materialkosten), die Gemeinkosten in Form eines Gemeinkostenzuschlagsatzes (siehe Teil 2) aufgeschlagen.

Kostenträgerrechnung, Restaurant
Kostenträgerrechnung in der Hotellerie und Gastronomie

Wie wird der Inklusivpreis berechnet?

Die Einzelkosten (Materialkosten) + Gemeinkostenzuschlagssatz ergeben die Selbstkosten. Im Rahmen der Kostenträgerrechnung sind damit alle Kosten, die bei der Herstellung, aber auch dem Verkauf im Zusammenhang mit dem Produkt stehen.

Dies ist allerdings nur die erste Stufe der Zuschlagskalkulation. Im nächsten Schritt wird eine Gewinnerwartung den Selbstkosten hinzugerechnet. Die Summe ergibt den kalkulierten Preis oder auch Nettoverkaufspreis. Hier kommt die jeweilige Umsatzsteuer hinzu. Das Ergebnis ist der Inklusivpreis (Bruttoverkaufspreis) für das Produkt. Je nach Herangehensweise und gegebenen Größen, kann man diese Vorwärtskalkulation auch rückwärts anwenden. Sinnvoll ist dies dann, wenn ein bestimmter Verkaufspreis bereits festgelegt wurde und die maximalen Materialkosten dafür ermittelt werden möchten. Anstatt ausgehend von den Materialkosten zu rechnen, wird hier vom Bruttopreis aus, rückwärts gerechnet.

Kostenträgerrechnung – Vorwärtskalkulation und berechnung des Inklusivpreises:

Einzelkosten (Materialkosten)
+ Gemeinkostenzuschlag
= Selbstkosten
+ Gewinnerwartung
= kalkulierter Preis/Nettoverkaufspreis
+ Umsatzsteuer (Ust.)
= Inklusivpreis
Berechnung des Inklusivpreis

Was ist der Bruttoaufschlag und wie wird er berechnet?

Eine weitere Möglichkeit bietet der Bruttoaufschlag. Ein verkürztes Schema im Gegensatz zur Zuschlagskalkulation. Dabei enthält der Bruttoaufschlag bereits alle Bestandteile wie Selbstkosten, Gewinn und Umsatzsteuer. Der Bruttoaufschlag berechnet sich, indem vom Inklusivpreis die Materialkosten subtrahiert werden. Um den Bruttoaufschlag in Prozent zu erhalten, wird er mit 100 multipliziert und durch die Materialkosten geteilt. Der Bruttoaufschlag in % kann dann entsprechend genutzt werden, um den Inklusivpreis zu ermitteln, indem er auf die gegebenen Materialkosten geschlagen wird.

Inklusivpreis
– Materialkosten
= Bruttoaufschlag (in €)
Berechnung des Bruttoaufschlag
Materialkosten
+ Bruttoaufschlag
= Inklusivpreis
Berechnung des Inklusivpreises mit dem Bruttoaufschlag

Wie wird der Bruttoaufschlag in % berechnet?

Bruttoaufschlag in Prozent Formel. Bruttoaufschlag in Euro mit 100 multipliziert, geteilt durch Materialkosten.
Berechnung des Bruttoaufschlag in %

Wie wird der Kalkulationsfaktor berechnet?

Ein weiteres verkürztes Schema bietet der Kalkulationsfaktor. Hierbei werden Inklusivpreis und Materialkosten dividiert.

Inklusivpreis geteilt durch Materialkosten ergibt den Kalkulationsfaktor.
Berechnung des Kalkulationsfaktors

Die Berechnung des Inklusivpreis ergibt sich dann wie folgt:

Materialkosten multipliziert mit den Kalkulationsfaktor ist gleich Inklusivpreis.
Berechnung des Inklusivpreises mit dem Kalkulationsfaktor

Was sollte bei der Preisgestaltung beachtet werden?

Wichtige Punkte, die Sie bei der Preisgestaltung bzw. der Preiskalkulation im Rahmen der Kostentträgerrechnung beachten sollten:

Die Kostenträgerrechnung dient damit auch um Entscheidungen für das operative Geschäft zu treffen. Schauen Sie hierzu auch unseren Eintrag zur Preispolitik

Im Teil 4 der Blogreihe Controlling und Rechnungswesen, wird sich mit der Primecost-Kalkulation näher beschäftigt, die gerade im Food & Beverage Management hohe Bedeutung erlangt hat und neben den Kalkulationsverfahren aus der Kostenträgerrechnung eine weitere Größe berücksichtigt. Außerdem behandeln wir im nächsten Teil die Deckungsbeitragsrechnung.

Wenn Sie neben der Kostenträgerrechnung, weitere Informationen lesen möchten finden Sie hier unsere weiteren Blogbeiträge:

Zum letzten Teil: