Was ist der Gemeinkostenzuschlagsatz?
Mithilfe des Gemeinkostenzuschlagsatz können innerhalb einer der Kostenträgerrechnung zum Beispiel mithilfe der Zuschlagskalkulation oder Primecost-Kalkulation Preise für Produkte berechnet werden.
Wie wird der Gemeinkostenzuschlagsatz ermittelt?
Für den Gemeinkostenzuschlagsatz werden die Gemeinkosten des Betriebs sowie die Einzelkosten eines Produkts benötigt. Indem die Gemeinkosten durch die Einzelkosten geteilt wird mit 100 multipliziert wird, erhält man den Gemeinkostenzuschlag in Prozent. Daraus ergibt sich folgende Formel:
Innerhalb der Primecost-Kalkulation sieht diese Berechnung wie folgt aus:
Beispiel Gemeinkostenzuschlagsatz:
Für die die Herstellung von Pizza fallen im Jahr Einzelkosten in Höhe von 8.000,00 € an. Hinzu kommen Gemeinkosten in Höhe von 30.000,00 €, die innerhalb der Kostenstellenrechnung dem Produkt zugeordnet wurden.
Mittels dem GKZ kann nun innerhalb der Zuschlagskalkulation der Preis ermittelt werden. Dafür werden bspw. den Materialkosten in Höhe von 0,50 € mit den 375 % multipliziert. Als Dezimalzahl: 3,75
Materialkosten | 0,50 € |
x 3,75 | |
Gemeinkosten | 1,88 € |
= Selbstkosten | 2,38 € |
Wie die Zuschlagskalkulation oder die Primecost-Kalkulation weitergerechnet wird können Sie hier lesen: