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Was sind Gemeinkosten?

Alle Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger/einer Kostenstelle zugeordnet werden können bezeichnet man als Gemeinkosten (GK). Für die Preiskalkulation ist die Definition bzw. die Erfassung der vorhandenen GK elementar.

Die Gemeinkosten sind im Gegensatz zu den Einzelkosten Kosten, welchen nicht direkt einem Kostenträger (in unserem Fall den einzelnen Gerichten) zugeordnet werden können. In einem Gastronomiebetrieb fallen hierunter also alle Kosten, welche nicht den Wareneinsatz (variable Kosten) betreffen. Sie sind somit fixe Kosten.

Was gehört zu den Gemeinkosten?

Zu den GK gehören bei der Preiskalkulation beispielsweise Energie, Verwaltungskosten, Personaleinzelkosten, Mieten und viele weitere Kosten. Innerhalb der Preiskalkulation wird aus den erfassten GK ein Gemeinkostenzuschlagsatz gebildet, mit dem ein bestimmter % Satz auf die Materialkosten geschlagen wird, um beim Verkauf der Speisen die fixen Kosten zu berücksichtigen.

Gemeinkosten
Energie als Teil der GK