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Was gehört zur Personalhygiene?

Als Teil eines einwandfreien HACCP-Konzept umfasst die Personalhygiene nicht nur die eigene Körperhygiene, sondern auch die Arbeitskleidung, sowie das Verhalten während der Arbeit und das Verhalten im Krankheitsfall.

Da jeder Mensch eine Kontaminationsquelle darstellen kann, bergen sie ein großes Risiko, wenn es um die hygienisch einwandfreie Handhabung von Lebensmitteln geht. Daher beginnt der Schutz vor verunreinigten/kontaminierten Lebensmitteln und damit der Schutz vor rechtlichen Konsequenzen für den Betrieb, bei jedem einzelnen Mitarbeiter.

Die Personalhygiene weist verschiedene Aspekte auf, die es zu achten gilt:

Personalhygiene – Die Körperhygiene:

Bei der Personalhygiene ist bei der Körperhygiene angefangen, darauf zu achten, das eine regelmäßige Körperpflege stattfindet. Das heißt regelmäßiges Duschen und Waschen, sowie eine ordentliche Mundhygiene und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gehören ebenfalls zur Personalhygiene. Schmuckgegenstände am Körper sind vor dem Arbeitsbeginn abzulegen, da sie potenziell eine Gefahr für die Ablagerung von Schmutz sowie Mikroorganismen darstellen. Besonders wichtig ist die Handhygiene, die neben dem ablegen von Schmuck, das Händewaschen und desinfizieren vorsieht. Das Abtrocknen sollte mit einem Einwegtuch stattfinden. Mehr dazu unter: Körperhygiene

Personalhygiene – Die Arbeitskleidung

Zur Personalhygiene gehört ebenfalls die Arbeitskleidung. Gerade im Umgang mit Lebensmitteln ist eine saubere Arbeitskleidung sehr wichtig. Sie sollte schwer brennbar, hell und leicht zu reinigen sein. Außerdem sollte Sie die Alltagskleidung komplett überdecken, sofern diese weiter getragen wird. Im Küchenbereich sollte zudem eine Kopfbedeckung getragen werden um zu vermeiden, dass Haare und Hautschuppen der Kopfhaut auf Lebensmittel gelangen. Um Verletzungen vorzubeugen sollte Während der Arbeit rutschfestes Schuhwerk getragen werden (Arbeitsschutz). Bei Verschmutzung ist die Arbeitskleidung auch täglich mehrfach zu wechseln. Die Aufbewahrung der Kleidung sollte separat zur Alltagskleidung erfolgen.

Personalhygiene – Verhalten

Im Umgang mit Lebensmitteln muss beachtet werden:

Personalhygiene – Im Krankheitsfall:

Nach IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz gilt bei ein Beschäftigungsverbot, wenn

Bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen und Fieber und/oder Magen-Darm-Erkrankungen, muss umgehend der Arbeitgeber unterrichtet werden und gegebenenfalls ein Arzt aufgesucht werden.

Die Unterrichtung zu IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz ist verpflichtend für alle Mitarbeiter in Küchen, Restaurant, Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen vor Antritt der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit! Lesen Sie dazu mehr: Zum Lexikoneintrag IfSG § 42

Die Grundlagen der Personalhygiene sollten regelmäßig ins Bewusstsein der Mitarbeiter gerufen werden. Hierzu sind regelmäßige Hygieneschulungen, die das Thema Personalhygiene aufgreifen sinnvoll.

Personalhygiene
Gründliche Händehygiene sollte regelmäßig vor, während und nach der Arbeit erfolgen