« Back to Glossary Index

Was ist das IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz?

Das IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz, regelt das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot für Personen mit bestimmten Krankheiten beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, sofern Sie bei den folgenden Krankheit damit in Berührung kommen oder sie in Küchen von Gaststätten oder anderen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Welche Krankheiten sind beim IfSG § 42 gemeint?

Nach IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz gilt für Personen die:

Von welchen Lebensmitteln ist im IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz die Rede?

Lebensmittel, wie zuvor genannt, sind dabei

Arbeitnehmer in den genannten Bereichen, sind verpflichtet bei Verdacht Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu unterrichten, und einen Arzt aufzusuchen und diesen ebenfalls über das Tätigkeitsfeld aufzuklären.

Lesen Sie dazu auch: Personalhygiene

IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz
IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz

Neben dem IfSG § 42 Infektionsschutzgesetz ist ebenfalls IfSG § 43 Infektionsschutzgesetz für das Gastgewerbe von hoher Relevanz.

Den kompletten Gesetzestext des Infektionsschutzgesetz finden sie hier:(Bundesamt für Justiz)