« Back to Glossary Index

Was ist die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe?

Die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Gastgewerbe zuständig.

Darunter fallen neben den versicherten Arbeitnehmern aus der Hotellerie und des Gaststättengewerbes auch Bäcker- und Konditoren sowie Berufsgruppen aus der Fleischwirtschaft bis hin zu versicherten aus Zirkusbetrieben

Zu den Aufgaben einer Berufsgenossenschaft gehören, Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Aufklärung sensibilisiert werden. Zudem ist die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zuständig für die Überwachung und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (z.B. Sicherstellung von Erste Hilfemaßnahmen). Sie sichert außerdem sozial ab, indem sie Geldleistungen gewährt (z.B. Übernahme von Behandlungskosten) und für geeignete Rehabilitationsmaßnahmen sorgt, für Verletzte und Erkrankte.

Somit sind über die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die oben genannten versicherten bei allen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die nicht mutwillig oder leichtsinnig verursacht wurden abgesichert.

Die Beiträge für die Versicherung trägt der Arbeitgeber.

Lesen Sie auch: BG – Unfall , zum Thema Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, sichert ab.