Was ist der BG – Unfall?
Unter einem BG – Unfall versteht man einen Unfall für den die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Weitere Begrifflichkeiten sind Arbeitsunfall oder Wegeunfall.
Einen Unfall, kann man als negatives, zeitlich begrenztes, auf eine Sache wirkendes Ereignis bezeichnen.
Im Sinne eines BG – Unfall, ist ein Arbeitsunfall, eine gesundheitliche Schädigung, Verletzung oder tödliches Ereignis, einer versicherten Person, die während der versicherten Tätigkeit auftritt.
Was gehört zum BG – Unfall?
Dies umfasst Unfälle bei
- betrieblicher Tätigkeit am Arbeitsort
- direktem Weg vom oder zum Arbeitsort
- betrieblich veranlassten Fahrten oder Gängen
- zu/von/in der Berufsschule
Diese werden auch als Wegeunfälle bezeichnet und werden weiter als diese bezeichnet, auch wenn der Weg beispielsweise den Weg zur Kita beinhaltet.
Ein BG – Unfall, ist meldepflichtig, sofern eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen aus dem Unfall resultiert. Die Meldung ist innerhalb 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, mittels eines Dokuments, das es auf der jeweiligen Internetseite der Berufsgenossenschaft gibt. Auf diesem Formular ist die berufliche Tätigkeit, der Arbeitsbereich, der Unfallhergang und Datum, zu beschreiben. Gleiches gilt auch sofern eine Berufskrankheit in Verdacht steht.
Bei tödlichen Unfällen ist die Gewerbeaufsicht sowie die Polizeibehörde umgehend zu informieren!