Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, deren Ursache aus der ausgeübten Berufstätigkeit hervorgehen.
Es muss ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Berufstätigkeit stehen, der nachgewiesen werden muss.
Lesen Sie dazu auch: BG – Unfall, BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
In der Anlage der Berufskrankheiten Verordnung (BKV) der Bundesregierung sind die Krankheiten aufgelistet, die Versicherte im Sinne dieser erleiden können. (Externer Link: BKV-Anlage)