Ermäßigte Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke

Mehrwertsteuer. Ermäßigte Sätze für Speisen und Getränke.

Für die Abgabe von Speisen und Getänken gilt seit dem 01.07.2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuersatz. Durch einen so erhöhten Nettoerlös soll das Gastgewerbe unterstützt werden. Dabei gibt es jedoch für verschiedene Leistungen unterschiedliche Sätze.