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Was ist Scheinselbstständigkeit?

Als Scheinselbstständigkeit wird eine nur scheinbare berufliche Selbstständigkeit verstanden. Es wird vermeintlich in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung gearbeitet, ist jedoch weiterhin abhängig von einem Auftraggeber, der selbst erwerbstätig ist.

Beschäftigungsverhätlnisse die als scheinselbständig gelten oder durch den Zoll entsprechend aufgedeckt werden, sind illegal, entsprechend des Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)

In der Gastronomie und Hotellerie kommen solche Fälle häufiger vor. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, lesen Sie unsere Blogreihe:

Scheinselbstständigkeit