Bei welchen Förderungen können wir helfen?

Die gastronomischen Betriebe sin geschlossen oder nur als Abhol- oder Lieferdienst geöffnet. Es gibt keine touristischen Übernachtungsgäste mehr, maximal einzelne Geschäftsreisende sorgen für Auslastung in den Hotels. Die Corona-Krise ist der Grund für extreme Umsatzeinbrüche für viele Unternehmer. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium im Eiltempo ein Corona-Schutzschild auf die Beine gestellt. Wir stellen Ihnen das Maßnahmenpaket beziehungsweise die Förderungen vor und unterstützen Sie kostenfrei bei der Beantragung der Hilfsprogramme.

Förderungen
Förderungen

Milliarden-Hilfsprogramm

Für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler gewährt der Bund einen Betriebskostenzuschuss für drei Monate. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und gilt als Ergänzung zu den Hilfsprogrammen auf Länderebene. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Selbstständige und Unternehmen bis 5 Personen: 9.000 Euro Zuschuss von der Bundesregierung
  • Selbstständige und Unternehmen bis 10 Personen: 15.000 Euro Zuschuss von der Bundesregierung
  • Selbstständige erhalten einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung

 

Diese Maßnahmen gelten wie oben beschrieben nur für Unternehmen bis 10 Beschäftigte. Einige Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, haben diese Maßnahmen auf Länderebene erweitert. In Nordrhein-Westfalen ist somit auch eine Förderung von Betrieben bis 50 Mitarbeitern in Höhe von 25.000 Euro möglich.

Für alle weiteren größeren Unternehmen hat die Bundesregierung Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet. Diese Fonds werden in Form von Kapitalmaßnahmen, Bürgschaften und Refinanzierungen bereits bestehender KfW-Programme ausgeschüttet. Hierdurch sollen beispielsweise Liquiditätsengpässe überwunden werden. Diese Maßnahmen richten sich auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, aber auch kleiner Unternehmen können auf diese Maßnahmen zurückgreifen. Gerne beraten wir Sie individuell abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Ihr Bundesland.

Steuerliche Maßnahmen

Steuerliche Erleichterungen sollen Unternehmen bei Ihrer Liquidität während der Corona-Krise helfen. Es ist somit möglich, weniger oder später Steuern zu zahlen.

  • Weniger zahlen – Anpassung der Steuervorauszahlungen: Wenn klar wird, dass die Einkünfte geringer ausfallen als vor der Pandemie angenommen, können Steuervorauszahlungen durch einen Antrag beim Finanzamt unkompliziert angepasst werden.
  • Später zahlen – Stundung von Steuerzahlungen: Bis zum 31.12.2020 können Unternehmen eine Stundung der Steuerzahlungen beim Finanzamt beantragen. Hierbei müssen Unternehmen belegen, dass Sie unmittelbar von den Konsequenzen der Corona-Krise betroffen sind.
  • Später zahlen – Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsbescheide sowie Säumniszuschläge soll bis Ende des Jahres verzichtet werden.

 

Auch bei den steuerlichen Maßnahmen können wir Sie kostenfrei Unterstützen und prüfen, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb relevant sind.

Sicherung von Beschäftigung

Unternehmen wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld sehr vereinfacht. Vor der Krise mussten noch mindestens 30% der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sein. Diese Hürde wurde beispielsweise auf 10% gesenkt. Zum Kurzarbeitergeld haben wir bereits einen Beitrag verfasst. Diesen finden Sie hier: Kurzarbeit in Hotellerie & Gastronomie

Europäisches Krisenmanagement

Die deutsche Bundesregierung wird im Zuge der Corona-Krise gemeinsame Maßnahmen für die Stabilisierung der Weltwirtschaft mit der Eurogruppe verabschieden. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Schaden soll möglichst gering gehalten werden. Hierzu sollen mehr als fünf Billionen Dollar in die Weltwirtschaft investiert werden.

Sie haben Fragen zu den oben beschriebenen Themen oder brauchen einen Expertenrat zum Thema Förderung in der Krise? Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!