Geht es um die Nachfolge eines Unternehmens in der Hotellerie und Gastronomie, so gibt es einiges / einige Regelungen zu beachten. Oft steht man ganz plötzlich vor einer sehr schwierigen und wichtigen Entscheidung, bei der vielen nicht klar ist, was zu tun ist. Die Nachfolgeregelung bei Unternehmen und insbesondere bei Familienunternehmen sollten Sie jedoch nicht vor sich herschieben. Wenn Sie rechtzeitig damit anfangen, dann steht der Übergabe und Ihrer Unternehmenssicherung nichts mehr im Weg!

Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Dinge bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge zu beachten ist und worauf Sie sich vorbereiten sollten. Es ist nicht immer einfach, einen passenden Nachfolger zu finden und wenn Ihr Unternehmen in der Familie bleiben soll, gibt es einige Hürden zu meistern.

Wie ist die Nachfolge juristisch geregelt? Welche Vorgaben und steuerliche Implikationen gibt es?

Vorweg einige Dinge, die es juristisch zu beachten gilt. Bei einer Nachfolgeregelung für ein Unternehmen muss der Übergang rechtlich geregelt werden. Ein Steuerberater und Notar bzw. Anwalt können hier von Vorteil sein, damit Sie den Überblick nicht verlieren. Wichtig ist es, in allen juristischen Situationen professionellen Rat zu nutzen, um eine reibungslose Übernahme zu sichern.

Ganz wichtig: Die Bestandsaufnahme vorab

Denken Sie daran, vorher das Vermögen und den Wert Ihres Betriebs abzuschätzen, da ein Betriebsübergang eine kostspielige Angelegenheit sein kann und steuerrechtlich einiges angepasst werden muss. Zuerst bedarf es einer rechtlichen Bestandsaufnahme, dabei müssen Fragen geklärt werden wie:

Im Fall der Fälle: Alles Wichtige zum Erbrecht

Das Erbrecht legt generell eher willkürlich fest, auf wen das Unternehmen im Todesfall der Geschäftsführung übertragen wird und tritt dann in Kraft, wenn die Nachfolge nicht anderes festgelegt wurde (z. B. Testament). Sind es mehrere Erben (eine sog. Erbengemeinschaft), so kann dies zu möglichen Schwierigkeiten bei der Nachfolge führen – wenn hier Interessenskonflikte bestehen – wodurch das Unternehmen und dessen Fortbestand gefährdet werden kann.

Das Erbrecht unterteilt sich in das Verwandtenerbrecht, Ehegattenerbrecht und Pflichtsteilerbrecht, wobei diese festlegen, wem welche Anteile im Falle einer Übergabe zustehen. Wurde die Nachfolge jedoch bspw. in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt, so tritt dies nach dem Tod des Unternehmers bzw. Geschäftsführers in Kraft, insofern die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden.

Welche Rechtsform liegt vor?

Die Rechtsform des Unternehmens sowie der Gesellschaftsvertrag spielen eine wichtige Rolle. Man kann hier zwischen Einzelgesellschaften, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden und die jeweilige Form beeinflusst die Unternehmensübergabe – insbesondere die Haftung und steuerrechtliche Situation. Sie sollten deswegen vorher prüfen, ob Ihre Rechtsform den Anforderungen der Nachfolgeregelung entspricht und falls nötig, können Sie diese Rechtsform auch dementsprechend anpassen.

Im Gesellschaftsvertrag sind viele Regelungen festgelegt, wie die Anteile des Unternehmens, was u. a. auch Einfluss auf das Erbrecht hat. Hier muss deswegen vorher genauestens überprüft werden, ob dieser eine externe Betriebsübernahme überhaupt zulässt und ggf. mit einer zusätzlichen Nachfolgeklausel rechtzeitig angepasst werden, wobei dies meist nur funktioniert, wenn die Person vorher am Unternehmen beteiligt war oder vertraglich erwähnt wurde.

Die nötige Absicherung

Mittels einer Absichtserklärung oder einem sog. Vorvertrag soll vor dem tatsächlichen Übergabevertrag erstmals zwischen dem Nachfolger und der bisherigen Geschäftsleitung festgehalten werden, wie die Übergabe stattfinden soll und welche Faktoren zu berücksichtigen sind. Ein wichtiger Bestandteil dessen sind Verschwiegenheitserklärungen, Prüfungsrechte und ein Zeitplan zur Übergabe sowie ein Überblick über mögliche Kosten.

Letztlich ist der Übergabevertrag einer der wichtigsten juristischen Verträge, der meistens den Kaufvertrag darstellt, sofern das Unternehmen verkauft wird. Hier wird der Übertragungsgegenstand (in diesem Fall das Unternehmen) und die Gegenleistung (Kaufpreis o. ä.) möglichst genau festgelegt und außerdem der Zeitpunkt, wann dieser in Kraft tritt und wann der Nachfolger das Unternehmen übernimmt. Falls der ehemalige Geschäftsführer weiterhin im Unternehmen mitwirkt oder Anteile besitzt, so sollte das in diesem Vertrag ausführlich festgehalten werden.

Bei Fragen der Unternehmensstrategie hilft ein Unternehmensberater Ihnen beim Betriebsübergang. Gerne beraten auch unsere Hotelexperten und Gastronomieexperten der agere Sie und Ihr Unternehmen, um Ihnen eine optimale Unternehmensnachfolgeregelung zu bieten. Mit uns haben Sie eine sichere Betriebsübernahme in der Familie oder außerhalb. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihre Situation schildern und wir helfen Ihnen, eine effizienten und für Sie passenden Lösung zu finden.

Welche Optionen es gibt, das Unternehmen in der Familie zu übertragen?

Es gibt verschiedene Optionen, wie eine Übertragung des Unternehmens innerhalb der Familie ablaufen kann. 

Nachfolgeregelung im Unternehmen. Vater und Sohn geben sich die Hand.
Unternehmensnachfolge Einigung in der Familie

Arten der familieninternen Unternehmensnachfolge

Man unterscheidet zwischen der schrittweisen Übergabe bzw. Übernahme und der direkten Übergabe durch bspw. Verkauf oder gar Schenkung des Unternehmens. Auch gibt es die eher ungeplante Unternehmensnachfolge durch einen Krankheits- oder Todesfall, die entweder durch das Testament oder einen Erbvertrag geregelt ist, sofern die Tochter oder der Sohn das Unternehmen übernehmen soll oder durch die gesetzliche Erbfolge, falls der Geschäftsinhaber vorher verstirbt.

Außerdem kann die Dauer der Übertragung des Betriebs unterschiedlich ausfallen – mal geht es vielleicht ganz schnell, mal ist es ein langwieriger Prozess. Hier sollten Sie die aktuelle Situation genauer untersuchen und alle möglichen Szenarien berücksichtigen.

Grundsätzlich kann man zwischen zwei Fällen der Unternehmensnachfolge unterscheiden: der ungeplanten bzw. ungewollten und der geplanten bzw. gewollten Nachfolge. Bei der ungeplanten Betriebsübergabe kann wiederum zwischen zwei Szenarien differenziert werden. Kommt es zu einer Handlungsunfähigkeit des Geschäftsführers, sollten für diesen Fall Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Betriebsübergabe zu regeln. Es sollte eine Notgeschäftsführung festgelegt werden sowie eine Vorsorgevollmacht. Für einen unerwarteten Krankheits- oder Todesfall sollte bereits im Voraus die Notfallübernahme bzw. eine vorzeitige Unternehmensübernahme geregelt sein, bei der ein Nachfolger schon ernannt wurde und als Geschäftsführer agieren kann.

Die geplante Betriebsübergabe tritt beim gewollten Ausscheiden des Seniors bzw. Geschäftsführers ein, entweder weil die Rente näher rückt oder aber dieser zurück- oder gar ganz austreten möchte. Hierbei kann es sich um einen begleiteten oder vorbereiteten Generationswechsel handeln – die Übernahme findet also in der Familie statt –, oder aber um eine Übernahme von einer anderen, außenstehenden Person bzw. einer anderen Person in dem Unternehmen, die dafür ausgebildet und geeignet ist.

Das sollte beachtet werden:

Persönliche Konflikte in der Familie und wie man sie vorbeugen kann

Eine Betriebsübernahme innerhalb der Familie hat auch immer seine Schwierigkeiten, trotzdem sollte sich früh genug darum gekümmert werden, um das Fortbestehen Ihres Unternehmens zu sichern.

Denn wenn vorher nicht klar geregelt ist, wie die Übernahme stattfinden soll, wer welche Aufgabe übernimmt, wie das Unternehmen weitergeführt werden soll und wie die Dinge finanziell laufen, dann kann es zu Unstimmigkeiten in der Familie kommen. Um dies zu umgehen, ist Kommunikation das A und O. Falls sich ggf. sogar mehrere Kinder oder Verwandte bereit erklären, den Betrieb zu übernehmen, birgt dies eine Herausforderung. Hier sollte ganz klar und neutral abgewogen werden, welche dieser Personen die nötigen Kompetenzen und die Erfahrung für die Nachfolge hat.

Vor einer Übergabe sollten zudem die Vorstellungen und Ziele des ehemaligen Geschäftsführers mit dem nachfolgenden Leiter kommuniziert werden. Denn neue Leitung bedeutet auch neue Ideen und Ziele, weshalb es wichtig ist, diese im Vorfeld klarzustellen, damit nicht die komplette Unternehmensphilosophie über Bord geworfen wird und die neue Leitung trotzdem genug Freiraum hat. Das muss natürlich immer nach Bedarf und nach Absprache geregelt werden. Denn wenn Sie Ihren Betrieb abgeben, dann müssen Sie sich auch immer etwas davon lossagen. Wie der Betrieb geführt werden soll, sollten Sie am besten in einem Vertrag festlegen. 

Besonders bei Familienübernahmen müssen die Übergabe und die damit einhergehenden Verantwortungen vorher klar geregelt sein. Die Nachfolger sollten wissen, worauf sie sich einlassen und was es zu beachten gilt. Hier kann es außerdem zu emotionalem Druck auf die möglichen Nachfolger kommen, wenn diese die Übernahme bald antreten sollen oder sie sich mit der Übernahme noch unsicher sind. Dies sollte um alle Fälle vermieden werden, da mit einer Betriebsübernahme eine immense Verantwortung einhergeht, die nur übertragen werden sollte, wenn die Person diese annimmt und dafür bereit ist.

Wenn man vom Negativfall ausgeht, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter das Unternehmen nicht übernehmen wollen, so sollten Sie schon vorher darauf vorbereitet sein. Hier bedarf es einer externen Nachfolge. Denn, bevor Ihr Sohn oder Ihre Tochter Ihr Unternehmen übernimmt, müssen Sie sicherstellen, dass er oder sie das überhaupt möchte. Auf gar keinen Fall sollten Sie sie dazu drängen, denn es ist ihr Leben und ggf. ist es gar nicht das Richtige für sie.

Falls sich Familienmitglieder für die Übergabe und die damit einhergehende Verantwortung und Veränderung in ihrem Leben noch nicht bereit sehen, sollten Sie sich um eine alternative Nachfolge kümmern. Hierfür eignen sich ggf. Partner des Unternehmens oder weitere Angestellte, die bereits mit Ihrem Unternehmen vertraut sind und denen der Erhalt dessen am Herzen liegt. Dort gilt es, die Verträge zu beachten, damit die externe Unternehmensnachfolge ohne Probleme von statten geht.

Familiäre Probleme, die bisher nicht besprochen wurden, können zudem bei der anstehen Übergabe wieder auftreten, deswegen ist es wichtig, die Nachfolgeregelung frühzeitig zu bestimmen und so in der Situation gut vorbereitet zu sein. Sollten zudem in der Familie nicht die nötigen Qualifikationen vorhanden sein, so ist davon abzuraten, den Betrieb in der Familie weiterzuführen, auch wenn dies eine schwere Entscheidung sein kann.

Weitere Fragen? Mit den Hotelexperten der agere. GmbH sind Sie stets gut beraten.  Über einen Beratungszeitraum von ca. 3–12 Monaten stehen wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen und somit für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Zudem erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten, wie eine Betriebsübergabe stattfinden kann.