Was ist ein TV – Tarifvertrag?
Der TV – Tarifvertrag regelt zusätzlich zu den gesetzlich geltenden Arbeitsregelungen und den individuell vereinbarten Reglungen, die ein Arbeitsverhältnis beeinflussen, geltende Regeln für eine größere Gruppe von Arbeitnehmern. Bei der Gestaltung dieses TV – Tarifvertrag, war eine Mehrheit von Arbeitnehmern ebenfalls beteiligt.
Solche zusätzlichen Regelungen können auch innerhalb einer Betriebsvereinbarung getroffen werden.
Die TV – Tarifverträge entstehen zwischen Arbeitgeberseite in Form eines Arbeitgeberverbandes und der Arbeitnehmerseite in Form einer Gewerkschaft. Im Gastgewerbe stehen auf Seiten der Arbeitgeber beispielsweise die DEHOGA oder der BdS. Auf Seiten der Arbeitnehmer werden diese, beispielsweise in der Systemgastronomie, von der NGG vertreten.
Zwischen den Parteien der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird anschließend in Schriftform ein Tarifvertrag geschlossen. Die festgelegten Regelungen sind für beide Seiten bindend, sofern sie Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind bzw. einer Gewerkschaft. Ein Tarifvertrag wird allerdings nur geschlossen, sofern sich die Vertragsparteien einigen.
Einmal festgeschriebene Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden, jedoch zu seinen Gunsten.(Günstigkeitsprinzip). Sind Sie vom zuständigen Ministerium als allgemein verbindlich erklärt, gelten sie auch unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder einer Verbandsmitgliedschaft.
Aus dem TV – Tarifvertrag gehen schließlich Entgelttarifverträge hervor, die die Löhne und Gehälter nach Tarifgruppen etc. bestimmten, sowie MTV – Manteltarifverträge, in denen ergänzende Regelungen zur Kündigung, Probezeit, Urlaubstagen sowie Sonderzahlungen bestimmt werden.