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Instandhaltung

Wie definiert sich Instandhaltung?

Die Begriffsdefinition der Instandhaltung ist in der DIN-Norm 31051 festgelegt. Es definiert die Kosten zur Erhaltung von Betriebsanlagen, sodass diese in einem einsatzfähigen Zustand bleiben. Die Instandhaltung umfasst 4 Bereich, die der Bewahrung des Soll-Zustands angehören sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes notwendig sind:

Inspektion: Hierin wird der IST-Zustand eines Objektes festgestellt und beurteilt. Es können Ursachen für die Abnutzung und eventuelle Konsequenzen bestimmt werden.

Wartung: Dies sind Maßnahmen, durch welche die Abnutzung verringert werden soll. Ziel ist es den SOLL-Zustand

Instandsetzung: Hierbei geht es darum den nach Bewertung der Differenz zwischen Soll und Ist den Soll-Zustand wiederherzustellen.

Verbesserung: Es werden Veränderungen zum SOLL-Zustand vorgenommen, sodass der Funktionszustand optimiert und Schwachstellen beseitigt werden.

Alle unter diese 4 Punkte anfallenden Kosten zählen zu Instandhaltungskosten. Diese können sowohl in Fremd- als auch in Eigenleistung erbracht werden. Die Kosten fallen unregelmäßig an und sind nur schlecht planbar, da die Höhe der Kosten meist unvorhersehbar sind. Zu den Instandhaltungskosten zählen Klein- als auch Großreparaturen.

Wozu dient die Instandhaltung?

Im Wesentlichen dient Instandhaltung 2 wichtigen Bereichen: der Arbeitsplatzsicherheit sowie der Effizienzsteigerung, bzw. Beibehaltung der Wirtschaftlichkeit. Durch Ausfall oder Fehlfunktion eines Objekts kommt es zu Verzögerungen im Arbeitsablauf und fehlerhaften Produkten. Dies wiederum führt zu höheren Kosten und Beschwerden. Diesem wirkt eine Instandhaltung entgegen. Weiterhin weisen gerade fehlerhafte Geräte eine arbeitsrechtliches Risiko auf. Hier kann das Leben des Mitarbeiters als auch des Gastes gefährdet sein.