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Bilanz

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist ein zentrales Finanzdokument, das den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergibt. Sie enthält die Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Verbindlichkeiten) des Unternehmens und listet alle Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auf. Sie ist außerdem Teil des Jahresabschlusses und wird üblicherweise jährlich erstellt.

Welchen Nutzen hat eine Bilanz?

Eine Bilanz ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung des wirtschaftlichen Zustands eines Unternehmens. Mit ihrer Hilfe können Investoren, Gläubiger und andere Interessenten die finanzielle Lage eines Unternehmens genau beurteilen. Darüber hinaus hilft sie, die finanziellen Ziele des Unternehmens zu überwachen und zu verfolgen, indem sie die Entwicklung des Vermögens und der Schulden des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum verfolgt.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Eine Bilanz besteht aus zwei Hauptkategorien: Aktiva und Passiva. Aktiva sind Vermögenswerte, die ein Unternehmen besitzt.

Aktiva und Passiva sind Begriffe aus dem Rechnungswesen und beschreiben die Bestandteile einer Unternehmensfinanzierung. Aktiva sind die Vermögenswerte eines Unternehmens, die es besitzt und die ihm zustehen, um seine Geschäfte zu betreiben. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, Maschinen, Rohstoffe oder auch Geld auf dem Bankkonto.

Passiva hingegen beschreiben die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Dazu gehören beispielsweise Kredite, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, aber auch Rückstellungen und Verpflichtungen aus Sozialversicherungsbeiträgen.

Aktiva und Passiva sind eng miteinander verbunden und müssen immer im Gleichgewicht sein. Das bedeutet, dass das Vermögen eines Unternehmens (Aktiva) stets ausreichend finanziert sein muss, um die Verpflichtungen und Schulden (Passiva) bedienen zu können.

Wer ist verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen, die kaufmännisch geführt werden. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, unabhängig von ihrer Rechtsform, eine Bilanz aufstellen müssen. Dazu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder KGaAs, aber auch Personengesellschaften wie OHGs, KGs oder GbRs, wenn sie die Größenkriterien des Handelsgesetzbuchs (HGB) überschreiten.

Die Größenkriterien des HGB unterscheiden zwischen Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen und richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Umsatz, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl. So müssen beispielsweise Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 700.000 Euro und einer Bilanzsumme von bis zu 350.000 Euro keine Bilanz erstellen. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 12 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von bis zu 6 Millionen Euro können eine verkürzte Bilanz aufstellen.

Auch Freiberufler und Einzelunternehmer, die kein Handelsgewerbe betreiben, sind unter bestimmten Umständen zur Erstellung verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten oder wenn sie freiwillig eine Bilanz erstellen möchten, um ihre wirtschaftliche Lage zu dokumentieren.

In jedem Fall sollten sich Unternehmen und Freiberufler bei Unsicherheiten oder Fragen zur Bilanzierung an einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wenden.