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Der “Apfelsaft-Paragraph” (§6 GastG) bezeichnet umgangssprachlich eine Bestimmung im deutschen Gaststättengesetz (GastG), welche die Preisgestaltung von alkoholfreien Getränken in Gaststätten und Restaurants regelt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Gästen mindestens eine alkoholfreie Alternative zum gleichen Preis angeboten wird wie das günstigste alkoholische Getränk. Dies soll verhindern, dass Gäste beispielsweise den Konsum von Alkohol nicht aus rein finanziellen Gründen bevorzugen und soll generell zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs dienen.

Welchen Hintergrund und Regelungsinhalt hat der Apfelsaftparagraph?

Das Gaststättengesetz schreibt vor, dass in Gaststätten, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden müssen. Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf dabei nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk. Für die Preisermittlung wird nicht der Preis eines einzelnen Glases herangezogen, sondern der umgerechnete Preis pro Liter des jeweiligen Getränks.

Was ist die Zielsetzung und was gibt es für Kritik am Apfelsaft-Paragraph?

Die Regelung soll insbesondere verhindern, dass Gäste, die wenig Geld haben oder aus anderen Gründen keinen Alkohol trinken wollen, nicht benachteiligt werden. Kritiker des Paragraphen weisen jedoch darauf hin, dass es zu Umgehungshandlungen kommen kann, beispielsweise indem Gaststätten bestimmte “unattraktive” alkoholfreie Getränke zu einem niedrigen Preis anbieten, die aber in der Praxis nur selten nachgefragt werden. Dazu gehören beispielsweise Milch, Kaffee und warmer Tee oder unattraktive Mengen eines nicht-alkoholischen Getränkes. Daher wurde die Bestimmung in Österreich, wo eine ähnliche Regelung existiert, weiter angepasst. Dort müssen Gaststätten nun mindestens zwei alkoholfreie Getränke zum gleichen Preis oder günstiger als das preiswerteste alkoholische Getränk anbieten.

Woher stammt der Name Apfelsaft-Paragraph?

Der Begriff “Apfelsaft-Paragraph” entstammt der Vorstellung, dass in vielen Gaststätten Apfelsaft als gängiges alkoholfreies Getränk angeboten wird und daher oft als Vergleichsmaßstab für die Preisgestaltung herangezogen wird.

Wer ist zuständig für die Einhaltung der Regelung?

Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung obliegt in Deutschland vorwiegend dem Ordnungsamt. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden.