Alles zur Förderung im Überblick:

Inhaltsverzeichnis

Das Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-hows” ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen noch bis 31.12.2022 eine Beratung. Diese Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchgeführt werden. Unternehmen die sich in sogenannten “Schwierigkeiten” befinden, können ebenfalls einen Zuschuss zu Fragen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen erfahren Sie hier.

Wer wird gefördert?

1. Junge Unternehmen,

die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen), wenn Sie als KMU definiert werden:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – definiert nach der europäischen Definition

Ausschlaggebend sind Größe (Mitarbeiter, Umsatz, Bilanzsumme) und Ressourcen (Eigentum, Partnerschaft, Verflechtungen)

Förderung KMU Definition EU BAFA

Weiterführend wird unterschieden in 3 Kategorien:

Eigenständiges Unternehmen: völlige Unabhängigkeit oder bestehende Partnerschaft mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen <25 %

Partnerunternehmen: Beteiligung an einem anderen Unternehmen mit mind. 25% und nicht höher als 50% = Beziehung zwischen Partnerunternehmen.

Verbundenes Unternehmen: Beteiligung von über 50 %

Bestimmung: Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

2. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gilt:

Kapitalgesellschaft:

„Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, KGaA, GmbH) muss mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein. Dies ist der Fall wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht (Nummer 20 Buchstabe a der Leitlinie).“

Personengesellschaft:

„Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaften haften (oHG, KG), müssen mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel in Folge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein (Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinie). Hier werden auch die Einzelunternehmen sowie die Freiberufler eingeordnet.“

Was wird gefördert?

Für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können folgende Schwerpunkte innerhalb der Beratung gefördert werden:

Allgemeine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen für Unternehmen die;

Unternehmen in Schwierigkeiten können durch eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Wie lange kann eine Förderung in Anspruch genommen werden?

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Bei Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal. 6 Monate) durchgeführt werden und abgerechnet werden.

Wer wird nicht gefördert?

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

In welcher Höhe werden Beratungskosten gefördert?

UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
  Region Lüneburg60 %2.400 Euro
  alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig  
50 %2.000 Euro          
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %  2400 Euro
  Region Lüneburg60 %1800 Euro
  alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig  
50 %1500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3000 EuroAlle Standorte90 %2.700 Euro
Sätze der Förderung innerhalb der Unternehmensarten und Region

Was wird für Gastronomen und Hoteliers nicht gefördert?

Es gibt eine Reihe von Beratungen und -themen, die nicht förderfähig sind. Darunterfallen z.B.:

Antragsstellung zur Förderung:

Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf und wir sprechen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten.