Das Anlagevermögen (AV) bezeichnet im Rechnungswesen jenes Vermögen eines Unternehmens, welches langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen soll (§247 II HGB). Es ist Bestandteil der Bilanz und steht auf der Aktiv-Seite über dem Umlaufvermögen. Es bildet ebenfalls den Gegensatz zum Umlaufvermögen.
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